KV-Vorstand will Abrechnung generell verbieten

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|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Dr. Martin Trinder, Langen, und


Dr. Hans-Joachim Zielinski,


Facharzt für Allgemeinmedizin,


Westerland:

Die KVen Hessen und Schleswig-Holstein verweigern die Abrechnung der EBM-Nummern 10 und 17 im ärztlichen Notdienst unter Berufung auf Vorstandsbeschlüsse. In der Leistungslegende des EBM ist allerdings kein solcher Ausschluss genannt. Ist der EBM nicht in gleicher Weise uneingeschränkt bundesweit gültig? Kann er durch den Vorstand einer Landes-KV nach Belieben modifiziert oder teilweise außer Kraft gesetzt werden?

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