KVen fordern von vielen Hausärzten Tausende Euro pro Praxis zurück
In den letzten Wochen erreichten die Redaktion zahlreiche Zuschriften von Lesern, die alle von massiven Honorarkürzungen betroffen waren. Der Vorwurf jeweils: Der vorgeschriebene Abstand zwischen den Gesundheitsuntersuchungen nach EBM-Nr. 01732 bzw. nach der früheren Nr. 160 sei nicht eingehalten worden. Darum hier noch einmal Hinweise zu den Abrechnungsspielregeln.
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