Landarzt unverdient gekürzt

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Aktualisiert am:

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,


praktische Ärztin,


Münster:

Obwohl wir die Ziffer 5 ordnungsgemäß ansetzen (keine Samstagssprechstunde, keine bestellten Patienten), sollen wir gekürzt werden. Als Landarztpraxis werden wir häufig am Wochenende und zur Unzeit in Anspruch genommen. Da die Häufigkeit durch uns weder vorhersehbar noch steuerbar ist, haben wir eine höhere „Ziffer-5-Rate“ als städtische Praxen. Ist es rechtens, uns die Ziffer 5 zu streichen?

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