Legal impfen ganz ohne Lager-Bürokratie
Muss man wirklich den Impfstoff für Privatpatienten und BG-Fälle separat von den über Sprechstundenbedarf bezogenen Dosen für GKV-Versicherte lagern oder immer einzeln auf Privatrezept verordnen, um einem Betrugsvorwurf zu entgehen? Gibt‘s weniger bürokratische Varianten?
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