Leichenschau nur gegen Bares?

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|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Klaus Schneider,


Allgemeinmedizin, Oberhausen:

Nach extremen Schwierigkeiten, eine Liquidationsforderung bei einem Bestatter durchzusetzen, habe ich es in einem folgenden Falle so gehalten, dass ich den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung erst nach Barzahlung der detailliert nach GOÄ erstellten Rechnung herausgegeben habe. Dieses wurde von der Ärztekammer als nicht rechtmäßig eingestuft.

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