Leichenschau: Wann, wie und warum ist der Tod eingetreten?

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Jeder Arzt, ob in der Praxis niedergelassen oder im Krankenhaus angestellt, ist zur Leichenschau verpflichtet. Und die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache hat „unverzüglich“ zu geschehen, erläuterte Professor Erich Miltner, Leiter der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ulm, auf dem MedCongress in Baden-Baden.

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