Lukrative IGeL: Für Internisten und Allgemeinärzte ideal!

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Obwohl der Nikotinverzicht eine Menge Folgekosten, Frühberentung, Rehabilitation und Invalidität verhindert und der ehemalige Raucher an Gesundheit und Lebensqualität gewinnt, sind Raucherberatung und Nichtrauchertraining im Sinne eines Entwöhnungs-Kurses keine GKV-Leistung. Damit bietet sich die Raucherentwöhnung als seriöse und völlig unumstrittene Selbstzahlerleistung insbesondere in der Praxis des Allgemeinarztes/Praktikers und des Internisten an.

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