Mehr als nach EBM gibt‘s trotzdem noch
Die KBV hat mit dem Verband der privaten Krankenversicherung eine Vereinbarung über die Honorierung für Leistungen von Basistarifversicherten geschlossen. Dabei wurden die ohnehin schon per Gesetz abgesenkten GOÄ-Steigerungssätze noch unterschritten. Mehr als nach EBM gibt‘s aber oft trotzdem.
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