Mehr als nach EBM gibt‘s trotzdem noch

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Die KBV hat mit dem Verband der privaten Krankenversicherung eine Vereinbarung über die Honorierung für Leistungen von Basistarifversicherten geschlossen. Dabei wurden die ohnehin schon per Gesetz abgesenkten GOÄ-Steigerungssätze noch unterschritten. Mehr als nach EBM gibt‘s aber oft trotzdem.

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