Mehr Fördergeld für die Weiterbildung in Praxen
Der Förderzuschuss von Kassen und KV für die allgemeinmedizinische Weiterbildung von Assistenten in Hausarztpraxen beträgt ab dem 1. Januar 2010 monatlich pro Vollzeitstelle 3500 Euro (bislang: 2040 Euro).
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