Mehr Umsatz mit Prävention winkt
Chronisch kranke Versicherte verlieren künftig ihren Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze bei der Zuzahlung, wenn sie für einen ab Juli 2007 beginnenden Zeitraum von 10 Jahren nicht nachweisen können, dass sie regelmäßig zum „Check-up“ und zur Krebsvorsorge gegangen sind. Das sieht der aktuelle Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) vor.
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!