Mehr Umsatz mit Prävention winkt

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Chronisch kranke Versicherte verlieren künftig ihren Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze bei der Zuzahlung, wenn sie für einen ab Juli 2007 beginnenden Zeitraum von 10 Jahren nicht nachweisen können, dass sie regelmäßig zum „Check-up“ und zur Krebsvorsorge gegangen sind. Das sieht der aktuelle Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) vor.

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