Mehrfach zum Notfalldienst - Praxisgebühr nur einmal

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Seit dem 1. Juli wird im ärztlichen Notdienst immer die Praxisgebühr fällig. Bei mehrfacher Inanspruchnahme des Notdienstes aber nur einmal. Das haben jetzt die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen.

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