Ministerium darf G-BA nicht inhaltlich reinreden

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist bei Überprüfung der Richtlinienbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf eine Rechtsaufsicht beschränkt. Eine Fachaufsicht – also etwa bezüglich der medizinischen Inhalte von Beschlüssen – steht ihm hingegen nicht zu. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG).

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