Mit Anzeigen freier werben!

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Ärzte dürfen auch ohne besonderen Anlass wie Urlaub oder geänderte Praxiszeiten mit Anzeigen auf sich aufmerksam machen, wenn sie auf eine reißerische Aufmachung verzichten. Vorschriften von Ärztekammern, die Anzeigen nur in begründeten Fällen und in bestimmter Größe erlauben, sind rechtswidrig. Das entschied das

Bundesverfassungsgericht.

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