Mit Kinderfreundlichkeit werben

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 5 Min

Eine Praxis darf sich im Internet als kinderfreundlich darstellen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 25.02.2003 (Az.: 20 U 4/03). Es erlaubt einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft in Düsseldorf, die Domain

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zu nutzen und den Begriff „die Kinderzahnärzte“ zu verwenden, was die unterlegene Zahnärztekammer berufsrechtlich beanstandet hatte.

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