Mitarbeitende Gattin nicht vergessen

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Wie berichtet haben die Tarifparteien der

niedergelassenen Ärzte und Arzthelferinnen die Einrichtung einer Pensionskasse für die Helferinnen vereinbart. Dies kann auch mitarbeitenden Arztehefrauen zugute kommen. Ehe andere Versorgungsverträge in Sachen Riester-Rente und

Entgeltumwandlung abgeschlossen werden, sollte das Arztehepaar warten, bis die Konditionen für die Pensionskasse feststehen, und dann in Ruhe vergleichen.

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