Mitarbeitende Gattin nicht vergessen
Wie berichtet haben die Tarifparteien der
niedergelassenen Ärzte und Arzthelferinnen die Einrichtung einer Pensionskasse für die Helferinnen vereinbart. Dies kann auch mitarbeitenden Arztehefrauen zugute kommen. Ehe andere Versorgungsverträge in Sachen Riester-Rente und
Entgeltumwandlung abgeschlossen werden, sollte das Arztehepaar warten, bis die Konditionen für die Pensionskasse feststehen, und dann in Ruhe vergleichen.
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