Müssen wir Gehalt zahlen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dres. Fischer, Bad Liebenzell:
Eine unserer Arzthelferinnen ist seit dem 18.5.1998 erkrankt. Zum 17.2.1999 wurde sie als arbeitsunfähig aus der Kur entlassen. Ab 1.3.1999 soll eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ stattfinden. Zu diesem Komplex haben wir mehrere Fragen. Verfällt der Urlaubsanspruch der Arzthelferin für 1998? Müssen wir volles Gehalt zahlen?

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