Müssen wir sie übernehmen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 1 Min

Frage von Gemeinschaftspraxis Dres.
W. Link und H. Raith,
Fachärzte f. Kinderheilkunde,
Hildesheim:

Unsere Auszubildende wird im Sommer des Jahres ihre Abschlussprüfung ablegen. Wir haben ihr mündlich mitgeteilt, dass eine Weiterbeschäftigung danach nicht möglich ist. Einige Wochen später teilte sie uns mit, dass sie jetzt schwanger ist. Wie ist die Rechtslage? Sind wir nun doch verpflichtet, sie nach dem Ausbildungsende zu übernehmen?

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