Muss ich die Helferin weiter beschäftigen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. S. W. aus L.:
Meine Arzthelferin befand sich bis 31.12.2000 in Erziehungsurlaub. Am 01.10.2000 teilte sie mir eine erneute Schwangerschaft mit. Zu Jahresbeginn nahm sie ihre Tätigkeit wieder auf, um am 20.03. den Mutterschutz anzutreten. Welche Möglichkeiten habe ich, mich von ihr zu trennen, bzw. zu welchen Konditionen muss sie nach vier Jahren Pause beschäftigt werden?

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