Muss ich drei Stunden umsonst arbeiten?
Frage von Dr. Jost Krukenmeyer,
Hautarzt,
Bocholt:
Vor etwa fünf Jahren meldete ich der Bau-Berufsgenossenschaft den Verdacht einer Berufskrankheit bei einem Patienten. Die Übernahme der Behandlungskosten wurde verweigert. Vor einem Jahr gewann der Patient beim Sozialgericht gegen diese BG. Jetzt bat mich die Krankenkasse, Behandlungsdaten, Verordnungen (möglichst mit Preis) und die abgerechneten EBM-Ziffern in BG-GOÄ-Ziffern umgesetzt mitzuteilen. Ich rechne mit einem dreistündigen Arbeitsaufwand. Muss ich diese Leistung kostenlos erbringen?
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