Muss ich haften?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Norbert Strzata,
Kapellendorf:

Ich soll die stationäre Einweisung eines Patienten gegenüber der Kasse nachträglich begründen. Das würde mir nicht schwer fallen, aber bin ich denn überhaupt dazu verpflichtet? Falls der MDK meiner Begründung nicht folgt, werde ich dann am Ende in Regress genommen? Muss ich etwa vor jeder Einweisung die Kasse fragen?

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