Muß ich ihren Resturlaub bezahlen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. C. K. aus E.:
Meine zum 31.12.1998 fristgerecht gekündigte Arzthelferin war schon seit längerer Zeit krank geschrieben, die AU dauerte bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Die Arzthelferin ist der Auffassung, daß ich ihr den Urlaub, den sie wegen der Krankschreibung nicht mehr nehmen konnte, in Geld abzugelten habe. Hat die Helferin darauf Anspruch?

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