Muß ich im Pflegeheim eigenhändig dokumentieren?
Frage von Dr. Werner Reiter, Arzt für Allgemeinmedizin, Bad Arolsen-Landau:
Bin ich als „normaler“ Kassenarzt bei der Mitbetreuung von Altenheimbewohnern dem „Heimgesetz (HeimG)“, angesiedelt z.B. im Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, unterstellt? Kann ich unter Androhung eines berufsrechtlichen Vorgangs durch einen Justitiar einer Ärztekammer zu Abzeichnungen (Signieren) von Medikationseintragungen in heimeigenen Patientenmappen gezwungen werden, wenn ich selbst ausreichend für mich meine Befunde, Anordnungen etc. zweimal (handschriftlich in Karteikarte + Praxis-EDV) dokumentiere und ausgebildetes Pflegepersonal in guter Zusammenarbeit ausreichend informiere, das dann die erforderlichen Eintragungen in die Mappen vornimmt?
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