Muss ich sie 20 Jahre aufbewahren?

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Frage von Dr. H.-Jürgen Lambrecht,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Thurm:

Meine Praxis befindet sich in einer Immobilie, die zu DDR-Zeiten als Ambulatorium genutzt wurde. Das Haus gehörte der Gemeinde, die es mir 1995 verkauft hat. Auf dem Boden des Hauses lagern alte Patientenakten von 1960 bis 1990. Wer ist Rechtsnachfolger der Patientenunterlagen? Bin ich verpflichtet, die Unterlagen entsprechend den Bestimmungen 20 Jahre aufzuheben?

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