Muß Privatkasse Akupunktur zahlen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Dr. R. A. Khan, Facharzt für Innere Medizin, Dortmund:
Ich ersuche Ihren Rat wegen der Verweigerung einer Kostenübernahme von der GOÄ-Ziffer 269a - Akupunkturbehandlung zur Schmerzbekämpfung - von einer Privatkasse. Der Patient wird wegen Schmerzzuständen mit Akupunktur behandelt. Seine Kasse schickte dem Patienten ein Schreiben, die Akupunktur sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, da nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhend - keine Erstattung. Wie sollte man sich der Krankenkasse gegenüber verhalten, zumal der Gesetzgeber doch eigens eine Akupunktur-Ziffer in die GOÄ eingegliedert hat?

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!