Neue Freiheit für Ärzte
Ärzte dürfen auch ohne besonderen Anlass wie Urlaub oder geänderte Praxiszeiten mit Zeitungsanzeigen auf sich aufmerksam machen, wenn sie auf eine reißerische Aufmachung verzichten und sachliche Aussagen treffen. Auch andere Medien wie das Radio stehen ihnen offen. Über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatten wir unmittelbar nach Veröffentlichung bereits aktuell berichtet. Nun nimmt der Kölner Rechtsanwalt Uwe H. Hohmann für Sie Details unter die Lupe und umreißt, was jetzt erlaubt, aber auch, was weiterhin
verboten ist.
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