Neue Freiheit für Gemeinschaftspraxen

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Mehr Einigkeit kann´s oft gar nicht geben: Viele etablierte Praxisinhaber möchten gern Herr im Haus bleiben, viele Juniorpartner scheuen hohe Schulden und das Risiko einer vollen Beteiligung. Doch bisher drohte bei solchen Vereinbarungen der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit, von Abrechnungsbetrug war die Rede, Rückzahlungsforderungen an die KV

und Nachzahlungsbegehren der Sozialversicherungen flatterten auf den Tisch. Ein Aufsehen erregendes Urteil sieht die Sache

liberaler und definiert den „Arzt in freier Praxis“ völlig neu.

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