Neue Wahltarife der gesetzlichen Kassen

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Die Gesundheitsreform beschert allen gesetzlich Krankenversicherten seit 1. April neue Wahltarife. Jeder Versicherte, der Arbeit hat, kann ohne Beschränkungen in solche Angebote wechseln. Aber Achtung: Der neue Tarif bindet im Regelfall drei Jahre lang

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