Neues Arztrecht zum 1. Januar!

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Der Bundestag hat den Weg für die Reform des Vertragsarztrechts frei gemacht. Das Parlament beschloss das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG). Damit werden vom nächsten Jahr an zum Beispiel die überörtliche Gemeinschaftspraxis, die auch fachfremde Anstellung von Kollegen in der Praxis, die unselbstständige Praxisfiliale und das Arbeiten in Teilzulassung mit Zweitjob als Angestellter für Kassenärzte möglich. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

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