Neues bei Verzug und Verjährung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2002 gründlich umgekrempelt. Änderungen betreffen vor allem Verjährung, Kaufrecht und Werkvertragsrecht - z.B. sollten Sie nun als Praxisinhaber höllisch aufpassen, damit keine Lieferanten-Rechnungen etc. liegen bleiben. Sonst wird´s schnell teuer. Ihre Rechte als Privatverbraucher sind gestärkt.
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