Nicht nur für IGeL unentbehrlich

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in der GOÄ schon seit Jahren gebührenrechtlich nicht mehr erfasst worden, ebenso fehlen die „Besonderen Therapierichtungen“. Theoretisch kein Problem: Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, ist analog einer in der GOÄ

angeführten Leistung abzurechnen. Im Alltag weist die Analogbewertung aber einige Tücken auf ...

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!