Nicht nur Pauschalen RLV-frei!
RLV-frei bezahlt, aber aus der MGV finanziert, werden auch Leistungen des organisierten Notfalldienstes, wenn sie auf Muster 19a unter Ankreuzen des entsprechenden Kästchens oder der entsprechenden Markierung in der EDV-Abrechnung abgerechnet werden. Und zwar alle Leistungen, die auf diesem Schein stehen, nicht etwa nur die Notfalldienstpauschalen. So zum Beispiel Sono oder LuFu.
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