Normalerweise rechtsgültig
Frage von Dr. H. B.
aus M:
Sie veröffentlichten vor einiger Zeit einen Artikel, in dem über die Ungültigkeit einer Einverständniserklärung nach Prämedikation geschrieben und der Patientin im nachhinein Schmerzensgeld zugestanden wurde.
In Anlehnung daran habe ich folgende Frage: Wie ist die Eheschließung eines schwer krebskranken Menschen unter Drogen (Morphium) zu beurteilen, wenn ein anderslautendes Testament zuvor festgelegt wurde? 1. Gültigkeit der Eheschließung? 2. Gültigkeit des Testaments? Für eine Schilderung der Rechtslage wäre ich sehr dankbar.
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