Nur mit handfestem Grund

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Hans Schäfer,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Treis-Karden:

Einer meiner Patienten möchte vom Tragen des Motorradhelms befreit werden. Als Begründung gibt er an, dass ihm der Helm unerträgliche Kopfschmerzen bereite, was ich ihm bescheinigen soll. Seine Beschwerden halte ich für eine Schutzbehauptung, um einfach bei schönem Wetter ohne Kopfschutz herumzufahren. Eine Anfrage bei der Führerschein- und Verkehrsbehörde meines Kreises ergab, dass hin und wieder solche Atteste ausgestellt, jedoch niemals weiter überprüft werden und in der Regel auf Dauer gelten. Wie ist hier die rechtliche Situation?

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