Öffentlichen Prozess dringend vermeiden
Wegen eines Kunstfehlers nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich belangt zu werden, ist für einen Arzt nicht sehr wahrscheinlich. Andererseits kann man als Niedergelassener viel schneller mit dem Gesetz in Konflikt kommen, als die meisten Praxisinhaber glauben. Das machte Rechtsanwalt Roland Wehn auf dem Internistenkongress deutlich.
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