Ohne ausführliche Dokumentation kein Honorar?

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Frage von Dr. Ralf Maring
Arzt für Innere Medizin und Kardiologie
Kaarst:

Im Rahmen einer Honorarabrechnung werden mir von der KV die Abrechnungsziffern 17/18 für die Jahre 96/97/98 komplett gestrichen mit der Begründung, daß ich diese Ziffern nicht gleichzeitig mit einem Text in meiner Kartei dokumentierte, also lediglich Ziffer 17 vermerkte und ein Stichwort (z.B. Herzoperation). Der Prüfarzt behauptet, daß ich schon den Inhalt dieses Patientengespräches hätte protokollieren müssen. Ich hielt eine solche Vorgehensweise nicht für notwendig, weil im EBM, im Gegensatz z.B. zur Ziffer 60, diese Forderung nicht erkennbar ist.

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