Ohne Vorvertrag GOÄ-Rechnung wertlos

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Wünscht ein Kassenpatient beim Kassenarzt eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), so ist immer und ohne Ausnahme vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung darüber zu schließen. Sonst ist die spätere GOÄ-Rechnung im Streitfall wertlos, der Patient muss nicht zahlen. Das gilt auch für Leistungen, die ohnehin und eindeutig von vornherein nicht Kassenleistung sind!

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