Ohne Zusatz keine Rechnung
Frage von Alfredo Dumitrescu,
Arzt,
Hennef:
Die Familienfürsorge-Versicherung hat meinem Patienten die Erstattung der homöopathischen Erst- und Folgeanamnese nach den GOÄ-Ziffern 30/31 verweigert. Sie begründete das damit, dass ein Arzt Spezialuntersuchungen nur dann durchführen und abrechnen könne, wenn er die entsprechenden Aus- und Fortbildungen nachweisen könne. Ist es also richtig, dass ich die Ziffern 30 und 31 nur abrechnen kann, wenn ich die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nachweisen kann?
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