Ordnungshüter drücken sich ums Zahlen

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Martin Landenberger,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Bad Tölz:

Die Polizeiinspektion bittet mich am 20.10.2000 um Durchführung einer Untersuchung (keine Angabe, ob Haft oder Verwahrung), die Leistung rechne ich wie gehabt als Privatrechnung ab. Bei der Polizei ist man der Meinung, dass diese Leistung zu Lasten der Versicherung (AOK) abgerechnet werden soll. Ich wurde nicht auf diese Abrechnungsform hingewiesen. Ist Ihrer Meinung nach die Abrechnung über die GKV rechtens (es lag kein Behandlungswille seitens des Versicherten vor, sondern ein Auftrag zur Begutachtung seitens der Polizei)? Auch die AOK ist für EBM und Chipkarte.

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