Patientendaten offenlegen?

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:

Frage von Dr. Peter Maczek
Facharzt für Innere Medizin
Fürstenwalde:

Gestützt auf die Richtlinien zur Qualitätssicherung hatte ich das Untersuchungsprotokoll des Schlafapnoe-Screenings einzureichen. Außerdem verlangt der Sachverständigenausschuss Angaben zur Anamnese, Befundung und therapeutischen Konsequenzen. Eine wirksame Kontrolle verlangt die Preisgabe der Patientenidentität. Ich halte dies für einen Verstoß gegen die Schweigepflicht.

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