Praxisräume vorzeitig kündigen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Annemarie Zobel,


Diplom-Medizinerin, Spremberg:

1994 schloss ich einen Mietvertrag für meine Praxisräume mit einer 10-jährigen Laufzeit ab. Der Mietzins von 21 DM kalt erscheint mir mittlerweile im Vergleich zu anderen Praxen am Ort entschieden zu hoch. Nun habe ich gelesen, dass bei Zwangsversteigerungen eines Gebäudes eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Das Gebäude befindet sich im Zwangsvollstreckungsverfahren. Besteht für mich die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen?

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!