Rasch zur Psychotherapie – „ein Segen“

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Psychotherapeutische Akutsprechstunde, Förderung der Gruppentherapie, vereinfachtes Antrags- und Gutachterverfahren – für diese Regelungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gibt es ein Vorbild: das selektivvertragliche Psychotherapiemodul in Baden-Würt­temberg. Auch die DAK steigt nun ein – allerdings ohne Anbindung an einen Hausarztvertrag.

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