Regress-Schutz vom Apotheker?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. Holger Finkernagel,
Bad Berleburg:

Wir sind eine Gruppe von rund 20 Allgemein- und Fachärzten. Wir haben die Idee, dass die örtlichen Apotheker für die Ärzte eine Regressschutzversicherung abschließen sollten. Das Gleiche sollte für die Physiotherapeuten gelten. Im Falle einer Überschreitung und Kürzung (Richtgröße) verzeichnet der Apotheker oder Physiotherapeut einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen, während der Arzt, der sich neuen Innovationen etc. öffnet, einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu verkraften hat. Durch den Abschluss einer Regressschutzversicherung würde das ein wenig gerechter. Ist dies zulässig? Was genau deckt die Regressschutzversicherung ab?

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