Rettungsdienst wird ausgedünnt
Frage von Dr. K. S. aus N.:
Wir leben in einer ländlichen Gemeinde. Weil sie nicht in der vorgeschriebenen Zeit von 15 Minuten vom Rettungswagen erreicht werden kann, hat der Rettungsdienst einen Vertrag mit mir abgeschlossen. Je Einsatz fließt eine Einsatzpauschale, ein Rettungswagen (RTW) ist in meiner Nachbarschaft stationiert. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich nicht mehr alarmiert werde, es sei denn, der Notarzt der nächsten Stadt sei nicht verfügbar. Der Rettungsdienst möchte damit Kosten sparen. Praktisch bedeutet das, dass ein RTW meistens innerhalb von 15 Minuten, der Notarzt aber erst 15 bis 30 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort ist. Liegt da nicht ein sog. Organisationsverschulden des Dienstes vor, wenn jemand geschädigt wird?
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