Schweigepflicht schützt Privathonorar vor Zwangsvollstreckung?

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Eine klamme Ärztin verweigerte nach eidesstattlicher Erklärung die Auskunft über die Umsätze mit Privatpatienten und berief sich auf die Schweigepflicht. Landgericht und Bundesgerichtshof ließen ihr das nicht ganz durchgehen.

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