Schweigepflicht verletzt?
Frage von Dr. Gerhard Ullmann, Halstenbek:
Mein Problem ist die Interpretation der ärztlichen Schweigepflicht. Als Facharzt für Allgemeinmedizin betreute ich eine ältere Patientin regelmäßig alle 2 bis 4 Wochen durch Hausbesuche einige Jahre. Die Multimorbidität erlaubte es aus rein medizinischen Gründen nicht mehr, die Patientin in die Praxis kommen zu lassen. Bis zum Tode der Patientin vor einem Jahr wurde sie von ihrer in der Nachbarschaft lebenden Tochter im Durchschnitt 1 bis 2 Stunden täglich versorgt. Der Ehemann dieser Tochter besorgte die notwendigen Einkäufe für die Patientin. Oft erzählte mir die Patientin von der liebevollen Betreuung durch ihre Tochter und deren Ehemann. Die Patientin hinterließ ein Testament, in dem sie ihrer Tochter ihr Haus und Grundstück vererben wollte, wenn diese sie in gesunden und kranken Tagen pflege. Der Sohn der verstorbenen Patientin bestreitet nun, daß die Tochter (seine Schwester) diese Bedingung erfüllt habe. Nun werde ich als Zeuge vor Gericht zitiert, um über die Betreuung der Patientin durch die Tochter auszusagen. Darf ich wegen der ärztlichen Schweigepflicht dazu überhaupt Aussagen machen? Außerdem waren die Tochter und deren Ehemann zur damaligen Zeit auch in meiner Behandlung wegen einer Ehekrise, die durch eine allzugroße Inanspruchnahme der Tochter durch die Patientin ausgelöst wurde. Darf ich das vor Gericht erwähnen?
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