Setz´ ich mich damit in die Nesseln?
Frage von Dr. Werner Niendorf
Internist
Luckenwalde:
Vermehrt treten Patienten an mich heran, „mal schnell“ eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu unterschreiben mit der Bestätigung, dass der Patient dies im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfasst hat. a) Bin ich verpflichtet, dies zu bestätigen, b) welche rechtlichen Folgen nehme ich auf mich, wenn ich das tue - Notare werden nicht aufgesucht, da es dort viel Geld kostet, c) Muss ich diese Unterlagen in meinen Akten aufbewahren? Was wird, wenn die Praxis mal aufgelöst wird?
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