So meistern Sie Abrechnungsklippen
Für die reisemedizinische Beratung kommt die GOÄ-Nr. 3 in Frage. Die darf allerdings nicht neben einer Impfziffer stehen. Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerhard Bawidamann verrät angeregt durch Fragen von MT-Lesern, wie er das Problem löst. Und er zeigt, warum die Beratung nach Nr. 1 auch bei (nicht nur reisemedizinischen) Parallel-Impfungen möglich ist, was von Privatkassen oft bestritten wird, wie Kollegen klagen.
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