Staat fördert Wirtschaftsberatung
Bisher konnten Ärzte nicht an staatlich geförderten Programmen teilnehmen, die eine Unterstützung im Bereich der Unternehmensführung leisten. Ab dem 1.1.2002 tritt eine Änderung im Gesetzestext für die „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen“ in Kraft. Damit können ab 2002 auch Ärzte staatlich geförderte Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen. Bis zu 40 %25 der Beratungskosten bzw. bis maximal 1500 Euro können als Förderkosten erstattet werden.
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