Teilzeit frei vereinbaren?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. S. F. aus O.:
Eine Helferin befindet sich im Erziehungsurlaub und ist bei mir teilzeitbeschäftigt im Rahmen der 630-DM-Grenze. Nunmehr teilt sie mit, dass sie erneut schwanger ist und in Mutterschutz geht. Die geringfügige Beschäftigung soll weiterhin durchgeführt werden. Was muss ich beachten?

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