Teure Helferin beliebig kündigen?
Viele Ärzte müssen eine Kündigung nicht begründen und keine Sozialauswahl gemäß Kündigungsschutzgesetz
treffen, da sie bis fünf Kräfte haben. Die Kündigung kann aber gegen Treu und Glauben verstoßen und unwirksam sein, wenn sie eine sozial besonders schutzbedürftige Helferin trifft.
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